Neue gesetzliche Pflicht im E-Commerce: Die Schaltfläche zum Widerruf
Warenrückgabe ohne Hindernisse. Ab Juni 2026 ist jeder Online-Shop verpflichtet, den Widerruf vom Vertrag genauso einfach zu ermöglichen wie den Kauf selbst – mithilfe einer klar gekennzeichneten Schaltfläche.
Retouren sind in vielen Online-Shops umständlich. Gedruckte Formulare, versteckt in den AGB oder den FAQ usw. Das soll sich ändern. Die EU führt eine Pflicht für Online-Shops ein, Verbrauchern die Möglichkeit zu bieten, einen Vertrag genauso einfach zu widerrufen, wie er abgeschlossen wurde – und zwar über eine Widerrufsschaltfläche oder ein ähnliches Bedienelement. Online-Shops müssen die Schaltfläche direkt in ihre Online-Oberfläche integrieren. In Tschechien werden die neuen Regelungen derzeit vorbereitet, der voraussichtliche Starttermin ist der 19. 6. 2026.
Wen betrifft die neue Pflicht?
Die neue Pflicht gilt für alle Verträge, die auf Distanz über eine Online-Oberfläche abgeschlossen werden. Dazu gehören:
- klassische Online-Shops (Warenverkauf im Internet),
- Online-Verkauf digitaler Inhalte (Streaming-Dienste, Software, E-Books),
- Online-Erbringung von Dienstleistungen (Abonnements, Kurse, Cloud-Dienste),
- Finanzdienstleistungen auf Distanz (Versicherungen, Kredite, Sparprodukte, Investments).
Wie führt man die Widerrufsschaltfläche korrekt ein
Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die korrekte Einrichtung der Widerrufsschaltfläche in Ihrem Online-Shop, damit Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen – ohne Ihren Betrieb zu belasten.
1. Platzierung der Schaltfläche
Die Schaltfläche muss in der Online-Oberfläche verfügbar sein, über die der Vertrag abgeschlossen wurde. Der Verbraucher sollte nicht zu aufwendigen Schritten gezwungen werden, um diese Funktion zu finden (z. B. in den FAQ suchen, den Kundensupport kontaktieren oder eine spezielle App herunterladen, sofern der Vertrag nicht über diese abgeschlossen wurde).
Empfehlung von Legitas und Retino:
2. Beschriftung der Schaltfläche
Die Schaltfläche muss deutlich lesbar mit der Aufschrift „Vom Vertrag zurücktreten" oder einer anderen eindeutigen Formulierung versehen sein („Hier zurücktreten", „Hier widerrufen", „Bestellung stornieren" usw.).
3. Verfügbarkeitsdauer der Schaltfläche
Die Schaltfläche muss während der gesamten Widerrufsfrist ununterbrochen verfügbar sein. Die gesetzliche Frist beträgt 14 Tage ab Empfang der Ware (bei einer Teillieferung ab Empfang des letzten Teils) oder ab Vertragsabschluss (Dienstleistungen, digitale Inhalte, die nicht auf einem physischen Datenträger geliefert werden). Wurde der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist auf 1 Jahr und 14 Tage.
Viele Online-Shops bieten jedoch als Kundenvorteil eine verlängerte Widerrufsfrist an (häufig 30 Tage, manchmal auch länger). Sie müssen daher sicherstellen, dass die Widerrufsschaltfläche während der gesamten garantierten Widerrufsfrist aktiv ist.
Empfehlung von Legitas:
Empfehlung von Retino:
4. Formular zum Widerruf
Nach dem Klick auf die Widerrufsschaltfläche sollte der Online-Shop den Kunden zu einem Online-Formular zum Widerruf weiterleiten. Sofern die Daten nicht vorausgefüllt sind, muss der Kunde folgende Angaben machen können:
- Name,
- Vertrags-/Bestellnummer,
- Kontakt-E-Mail-Adresse.
Empfehlung von Legitas und Retino:
5. Bestätigungsschaltfläche
Nach dem Absenden des Formulars muss der Verbraucher aufgefordert werden, den Widerruf durch eine zweite Bestätigungsschaltfläche zu bestätigen, die eindeutig mit „Widerruf bestätigen" oder einer anderen klaren Formulierung gekennzeichnet ist. Ziel ist es, unbeabsichtigte Widerrufe zu verhindern.
6. Sofortige Bestätigung per E-Mail an den Verbraucher
Nach dem Absenden des Widerrufs durch den Verbraucher sind Sie verpflichtet, unverzüglich eine E-Mail zu senden, in der Sie den Eingang des Widerrufs bestätigen. Diese muss enthalten:
- Bestätigung des Eingangs des Widerrufs,
- Inhalt des Widerrufs,
- Datum und Uhrzeit der Einreichung.
Empfehlung von Legitas:
Empfehlung von Retino:
Was passiert nach Ablauf der Widerrufsfrist?
Nach Ablauf der Widerrufsfrist muss die Schaltfläche nicht mehr aktiv sein. An ihrer Stelle kann ein Hinweis erscheinen, zum Beispiel:
Die Widerrufsfrist ist am 1. 7. 2026 abgelaufen. Für eine Reklamation klicken Sie bitte hier.
Empfehlung von Retino:
Informationspflicht über die Schaltfläche und ihre Position
Die neue Rechtsregelung führt auch eine Pflicht ein, Verbraucher darüber zu informieren, dass ein Widerruf über eine spezielle Schaltfläche oder ein ähnliches Bedienelement möglich ist. Diese Information sollte Teil der standardmäßigen Belehrung über das Widerrufsrecht sein, einschließlich der Angabe, wo sich die Schaltfläche befindet. In den meisten Fällen müssen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen anpassen und die entsprechende Formulierung aktualisieren.
Wenn Sie jedoch keine Pflicht zur Platzierung einer Schaltfläche haben, müssen Sie Verbraucher darüber auch nicht informieren.
Musterbelehrung von Legitas:
In Ihre AGB, in den Abschnitt zu den vorvertraglichen Informationen, empfehlen wir, folgendes oder ein ähnliches Klausel aufzunehmen:
„In unserem Online-Shop können Sie vom Vertrag ganz einfach über die Schaltfläche „Vom Vertrag zurücktreten" widerrufen, die Sie hier finden:
- in der Bestelldetailansicht nach dem Einloggen in Ihr Konto, oder
- in der E-Mail, die Sie nach der Bestellbestätigung erhalten haben, falls Sie kein Kundenkonto haben.
Nach dem Klick auf die Schaltfläche füllen Sie ein einfaches Formular aus (Name, Bestellnummer, E-Mail) und bestätigen Ihre Entscheidung mit einem zweiten Klick. Wir senden Ihnen umgehend per E-Mail eine Bestätigung über den Eingang des Widerrufs mit Datum und Inhalt Ihrer Erklärung. Die Schaltfläche ist während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar. Nach deren Ablauf erscheint ein Hinweis auf das Ende der Frist sowie die Möglichkeit, eine eventuelle Reklamation zu bearbeiten."
Der gesetzliche Druck auf Online-Shops ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Andererseits ist die Widerrufsschaltfläche ein weiterer Schritt hin zu einem einfacheren und faireren Online-Shopping. Mit einem Klick kaufen Kunden ein, mit einem Klick machen sie ihr Widerrufsrecht geltend. Wenn Sie sich rechtzeitig vorbereiten, erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und stärken gleichzeitig das Vertrauen Ihrer Kunden. Sie vermeiden Bußgelder, Verbraucherbeschwerden und sonstige rechtliche Auseinandersetzungen.
Empfehlung von Retino:
Möchten Sie die Schaltfläche technisch umgesetzt haben?
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